Das VK wollte unbedingt die Personenfreizügigkeit beenden. Damit fallen aber auch die anderen drei Freiheiten weg: der oben beschriebene kontrollfreie Warenexport, der kostenfreie Kapitalverkehr und insbesondere die Dienstleistungsfreiheit.
Dienstleistungsfreiheit
Letzteres bedeutet, dass das VK neu nicht mehr EU Regeln unterstellt ist, sondern für jeden der 27 EU Staaten andere Regeln gelten. Zudem verliert es wichtige Vorteile für Banken etc. Da aber der Dienstleistungssektor im VK für über 70 Prozent der Wertschöpfung am BIP verantwortlich ist, bedeutet dies ein schwerwiegender Nachteil für das VK. Es ist allerdings möglich, dass das VK hier in einem künftigen Abkommen noch Vorteile erhält.
Grundsätzlich ist es britischen Unternehmen aber natürlich erlaubt, Tochterfirmen innerhalb der EU zu gründen, die dann dem EU-Binnenmarkt unterstellt sind. Für diese Unternehmen gelten dann aber wieder die Regeln des Binnenmarkts inklusive Europäischer Gerichtshof.
Besonders deutlich zeigt sich das im Flugverkehr. Britische Flugunternehmen wie Easy Jet dürfen fortan keine Flüge mehr innerhalb der EU anbieten, sondern nur noch Flüge zwischen EU und dem UK (ob auch mit anderen Staaten weiss ich nicht). Um dies zu umgehen hat z.B. Easy Jet (für die ich eigentlich keine Werbung machen möchte…) bereits Tochterunternehmen in der EU gegründet, die dann nach EU Recht agieren und weiter Flüge innerhalb der EU (also z.B. Paris-Berlin) anbieten dürfen.
Personenfreizügigkeit
Der Verlust der Grundfreiheiten bedeutet aber noch mehr. So benötigen britische Staatsangehörige, die in der EU arbeiten wollen künftig ein Arbeitsvisum. Hier stellt sich bereits die Frage, ob ein Meeting in der EU noch erlaubt ist oder nicht. Touristen dürfen auf jeden Fall innerhalb von 180 Tagen 90 Tage visafrei in der EU bleiben. Dies stellt vor allem für die vielen britischen Rentner z.B. in Spanien ein grosses Problem dar. Sie dürfen nicht mehr das ganze Jahr in Spanien bleiben, sondern müssen nach 90 Tagen für 90 Tage zurück ins VK. (vgl.
hier).